|
Neues
Abkommen bedeutet Entlastung für die Erbschaftssteuerpläne
zwischen Deutschland und USA
Am 14.
Dezember einigten sich Politiker der USA und Deutschlands
über Änderungen am Abkommen von 1980 zwischen beiden
Ländern über Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer
- das "Protokoll" zum Abkommen liegt zur Ratifizierung
durch die Legislativen beider Staaten bereit. Einmal ratifiziert,
werden verschiedene seiner Bedingungen rückwirkend effektiv
für US- Erbschaften von Erblassern, die vor mehr als
10 Jahren gestorben sind, und ermöglichen dadurch den
Anspruch auf Erbschaftssteuerrückerstattung. Deutsche
Investoren mit US- Erbmasse sollten ihre Nachlassvorsorge
(regelung) überprüfen, um Vorteile aus den neuen
Bedingungen ziehen zu können.
Vorliegender
Artikel setzt sich mit der US- bundesstaatlichen Erbschafts-
und Schenkungssteuer auseinander, jedoch mit keiner Staats-
bzw. örtlichen Erbschafts- und Vermögenssteuer der
USA, die zutreffen könnte.
Amerikanische
Erbschaftssteuer für Ausländer ohne Handelsentlastung
Die USA
legt Steuern auf den Wert des besteuerbaren Aktivvermögens
eines Erblassers oder sichert sich vor Geschenken vor dem
Tod mit gestaffelten Raten bis zu 55 % ab.
Während
US-Staatsangehörige bzw. Personen mit ständigem
Wohnsitz in den USA nach ihrem Aktivvermögen in der ganzen
Welt besteuert werden, werden Ausländer nur nach dem
Vermögen besteuert, welches sie in der USA besitzen.
Im Gegensatz zu US- Staatsangehörigen bzw. Personen mit
ständigem Wohnsitz in den USA, von deren Erbschaften
die ersten $ 650.000,- des versteuerbaren Wertes ausgeschlossen
sind (wird im Jahr 2006 auf $ 1.000.000,- erhöht) werden
von den Erbschaften der Ausländer nur die ersten $ 60.000,-
des versteuerbaren Einkommens ausgenommen. (Die Differenz
beträgt zusätzliche $ 198.300,- an Nachlaßsteuer
auf Nachlässe von mindestens $ 650.000,-). Gleichermaßen
- seit dem Erlass von 1988 über einschneidende US-Steuergesetzänderungen,
profitieren überlebende Ehegatten, die keine US-Bürger
sind, nicht mehr von dem unbegrenzten Ehegattenfreibetrag,
der für überlebende US-Ehegatten zur Verfügung
steht (ausser ein häuslicher trust (Treuhandvermõgen)
für einen speziellen Zweck wird gebildet).
Die Vertragsbestimmungen
verbessern die Behandlung durch die US-Nachlaßsteuer
für deutsche Investoren, die ihren Wohnsitz in den USA
oder in Deutschland haben.
Das Protokoll
bietet anteiligen Ablösungskredit ( Ausschluß)
Nach dem
existierenden Abkommen können von dem Nachlaß deutscher
Investoren nur $ 60.000,- an amerikanischem Aktivvermögen
von der Steuer ausgenommen werden.
Das Protokoll
verbessert diese Situation indem den deutschen Nachlässen
der gleiche Ausschluss von $ 650.000,- (ansteigend auf $ 1.000.000,-
Dollar im Jahr 2006) wie er auch US-Bürgern verfügbar
ist, ermöglicht wird; jedoch der Ausschluß im Protokoll
ist begrenzt durch das Verhältnis der US-Aktivvermögen
des Nachlasses zu den Aktivvermögen weltweit. Wenn zum
Beispiel jemand mit deutschem Wohnsitz 1999 stirbt und eine
Erbschaft von 2 Millionen Dollar hinterläßt ( inklusive
US-Immobilien im Wert von $ 500.000,-), sind die Erben durch
das Protokoll berechtigt, von dem Nachlaß $ 162.000,-
Aktivvermögenswert beim Errrechnen der US- Erbschaftssteuer
auszunehmen (d.h. der US- Einwohnern möglich Ausschluß
von $ 650.000,- mal $ 500.000,- US-Aktivvermögen geteilt
durch 2 Millionen weltweitem Aktivvermögen).
Um für
den anteiligen Ausschluß zu qualifizieren, verlangt
das Protokoll, dass alle Informationen, die für Bestätigung
und Errechnung des Ausschlusses wichtig sind, verfügbar
gemacht werden (dies gilt für Aktivvermögen innerhalb
und außerhalb der USA ermöglichend, das letztere
wäre sonst in Ermangelung dieser Bestimmung nicht Gegenstand
der US Steuerzuständigkeit).
Protokoll
sieht Ehegattenfreibetrag vor
Das bestehende
Abkommen sieht einen begrenzten Freibetrags des Ehegatten
auf 50% des Wertes des besteuerbaren Aktivvermögens übergehend
auf einen überlebenden Gatten, der nicht US-Bürger
ist. Das Protokolls ändert dies - verbessert es nicht
notwendigerweise - indem es einen Freibetrag des Ehegatten
auf 100% des Wertes des versteuerbaren Vermögens bis
zu $ 650.000,- vorsieht( ansteigend auf $ 1.000.000,- im Jahr
2006). Um für den Ehegattenfreibetrag des Protokolls
zu qualifizieren, zusätzlich zum Treffen einer rechtzeitigen
Wahl, muß der Erblasser und Ehegatte zum Zeitpunkt des
Todes in den USA oder in Deutschland seinen Wohnsitz gehabt
haben und falls beide Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes ihren
Wohnsitz in den USA haben einer oder beide Ehegatten müssen
deutsche Staatsangehörige sein.
Der Ehegattenfreibetrag
des bestehenden Abkommens trifft nicht auf Gesamtgutvermögen
zu (community property assets), wohingegen der Ehegattenfreibetrag
des neuen Protokolls dies vorsieht.
Welche
Auswirkung wird das Protokoll auf Sie haben? Überdenken
Sie Ihre US-Erbschaftssteuervorsorge
Obwohl
das Abkommen die US-Nachlaßsteuer für viele Deutsche,
die in den USA ansässig sind und für deutsche Investoren,
die in Deutschland wohnen und Besitz in den USA haben, im
allgemeinen jene mit US-Grundbesitz unter $ 1,3 Millionen
(wird erhöht auf 2 Millionen im Jahr 2006) reduziert,
wird es doch nicht - wird es jedoch keine völlige Entlastung
der umfangreicheren US- Nachlässe bieten.
Selbst
wenn die neuen Regeln Ihre US-Nachlaßsteuerprobleme
lösen, werden Sie möglicherweise nicht in der Lage
sein, bestehende Steuerplanträger, wie zweckgebundene
offshore Gesellschaften, die gebildet wurden um US-Vermögen
zu halten "abzuwickeln" (abzulösen), ohne Kapitalgewinnsteuern
oder andere steuerlichen Konsequenzen auszulösen. Es
ist wichtig die finanziellen Auswirkungen des Protokolls auf
Ihre Finanzsituation zu überprüfen und eventuell
darüber nachzudenken Schritte zur Minimierung der Gesamtsteuerbelastung
einzuleiten.
|