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Informationen
zur
BEIBEHALTUNG DER DEUTSCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT
für Antragsteller aus dem Ausland
Wer kann einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen
Staatsangehörigkeit stellen?
Den Antrag
können deutsche Staatsangehörige stellen, die eine
andere Staatsangehörigkeit erwerben und dabei die deutsche
behalten möchten.
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Beibehaltungsverfahren
erfüllt sein?
Die Erteilung
einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
(Beibehaltungsgenehmigung) ist eine Ermessensentscheidung.
Im Rahmen dieser Entscheidung werden Ihre privaten und die
staatlichen Interessen berücksichtigt.
Nach den
gesetzlichen Vorschriften kann ein solcher Antrag genehmigt
werden,
- wenn
Sie die fremde Staatsangehörigkeit beantragen wollen,
um konkrete und gewichtige Nachteile* zu beseitigen oder
zu vermeiden und
- wenn
Sie fortbestehende Bindungen an Deutschland** haben, die
die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
rechtfertigen und
- das
andere Staatsangehörigkeitrecht die doppelte Staatsangehörigkeit
zulässt und
- Sie
gute deutsche Sprachkenntnisse haben.
- Außerdem
wird in diesem Verfahren geprüft, ob Sie in der Lage
sind, ohne staatliche finanzielle Hilfen zu leben.
* Beispiele
für Nachteile:
- als Ausländer sind Sie in Ihrem Aufenthaltsstaat in
erbrechtlicher Hinsicht benachteiligt
- Sie sind beim Kauf oder Verkauf von Immobilien benachteiligt
- im Steuerrecht (auch Erbschaftssteuerrecht) werden Sie im
Aufenthaltsstaat benachteiligt,
weil Sie Ausländer sind
- als Ausländer haben Sie bei der ausländischen
Rente, Krankenversicherung oder in anderen
Sozialsystemen Nachteile
- Sie haben berufliche Nachteile (z.B. werden Sie bei der
Berufswahl, im beruflichen Aufstieg
oder beim Aufbau oder Unterhalt geschäftlicher Beziehungen
benachteiligt)
** Beispiele
für Bindungen an Deutschland:
- Sie haben enge Beziehung zu in Deutschland lebenden nahen
Verwandten
- Sie haben lange in Deutschland gewohnt (sind evtl. hier
aufgewachsen, haben hier die
Schule besucht, waren hier berufstätig ...)
- Sie haben zwar nie länger in Deutschland gewohnt, haben
aber deutsche Schulen besucht
und/oder sind deutscher Volkszugehöriger
- Besitz von Immobilien in Deutschland bzw. das Unterhalten
einer Wohnung
- Ihr Aufenthalt im Ausland ist zeitlich begrenzt (z.B. aus
beruflichen Gründen)
- Sie wohnen im grenznahen Ausland, arbeiten aber in Deutschland
- Sie erhalten eine Rente aus Deutschland oder haben hier
Rentenanwartschaften erworben
Was muss ich tun, wenn ich einen Beibehaltungsantrag
stellen möchte?
Wenn Sie
dauerhaft im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die
Deutsche Auslandsvertretung, die für Ihren Wohnort zuständig
ist (Deutsche Botschaft oder Deutsches Generalkonsulat).
Die Auslandsvertretung nimmt zu Ihrem Antrag schriftlich Stellung
und leitet die Unterlagen dann an das Bundesverwaltungsamt.
Sie benötigen
folgende Unterlagen:
- einen
schriftlichen Antrag
Ein Antragsformular ist nicht unbedingt notwendig. Sie müssen
den Antrag aber schriftlich stellen.
Bitte geben Sie auch Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre e-mail-Anschrift
und/oder Ihre Fax-Nummer an.
- Ihre
Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- falls
Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde (Original oder
beglaubigte Kopie)
- falls
Sie aus anderen Gründen einen anderen Nachnamen führen:
einen urkundlichen Nachweis hierzu (Original oder beglaubigte
Kopie)
- falls
Sie einen akademischen Titel führen: Nachweis (einfache
Kopie), dass Sie diesen Titel nach deutschem Recht führen
- eine
beglaubigte Kopie Ihres deutschen Reisepasses
- eine
beglaubigte Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltsberechtigung
im ausländischen Staat (falls vorhanden)
- Angaben
zu Ihren Aufenthaltsorten (mit Zeitangaben) zurück
bis 1950
? Wenn Sie nach 1950 geboren sind benötigen wir zusätzlich
Angaben zu den
Personalien Ihrer Eltern (Name, Vorname, Geburtsdatum und
-ort, ggf. Datum und Ort
der Eheschließung) und zu deren Aufenthaltsorten seit
1950
? Wenn auch Ihre Eltern nach 1950 geboren sind, machen Sie
bitte die gleichen
Angaben auch zu Ihren Großeltern
- Angaben,
aus welchen Gründen Sie die andere Staatsangehörigkeit
beantragen wollen und Nachweise zu Ihren Nachteilen als
Ausländer in Ihrem Aufenthaltsstaat
- Angaben
zu Ihren Bindungen an Deutschland.
Wenn Sie enge Verwandte in Deutschland haben, geben Sie
bitte das Verwandtschafts-verhältnis, den Name, die
vollständige Anschrift und die Telefonnummer an.
Alle anderen Bindungen an Deutschland weisen Sie bitte durch
geeignete Unterlagen nach (einfache Kopien reichen aus)
- Nachweise
dazu, wie Sie Ihren Unterhalt bestreiten (z.B. Kopie der
Gehaltsbescheinigung)
Wenn
Sie dauerhaft in Deutschland wohnen, kann das Bundesverwaltungsamt
Ihren Antrag nicht bearbeiten. Bitte wenden Sie sich in diesem
Fall an die Einbürgerungsbehörde, die für Ihren
Wohnort zuständig ist.
BITTE BEACHTEN SIE:
- Mit
dem Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit
verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Dies gilt nur dann nicht, wenn vor der Annahme der anderen
Staatsangehörigkeit eine positive Entscheidung zu Ihrem
Beibehaltungsantrag ergangen ist.
Warten Sie deshalb auf jeden Fall die Entscheidung
im Beibehaltungsverfahren ab, bevor Sie die andere Staatsangehörigkeit
annehmen!
- Das
Verfahren ist gebührenpflichtig!
Die Gebühr je Person beträgt 500,00 DM, wenn Beibehaltungsurkunde
ausgestellt werden kann. (Kinder gemeinsam mit den Eltern:
100,00 DM je Kind)
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, beträgt die Gebühr
375,00 DM.
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